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Mündliche Anfrage: Schulleitungsamt und Schulaufsicht am Carl-Bechstein-Gymnasium

17. Juni
1 Min. Lesezeit

Wer eine Schule leitet, trägt große Verantwortung. Doch was passiert, wenn jemand diese Aufgaben jahrelang übernimmt, ohne das entsprechende Amt übertragen zu bekommen?

Am 12. Juni 2026 habe ich als BSW-Abgeordneter dazu die mündliche Anfrage 448 gestellt. Sie wurde in der Fragestunde am 17. Juni 2026 behandelt.


Anlass am Carl-Bechstein-Gymnasium


Ausgangspunkt war die Situation am Carl-Bechstein-Gymnasium in Erkner. In meiner Anfrage schildere ich, dass der bisherige Leiter nach nahezu drei Jahren in dieser Funktion gegen seinen Willen an ein anderes Gymnasium versetzt wurde. Trotz eigener Bemühungen sei ihm zuvor weder das Amt des Schulleiters auf Probe noch das endgültige Schulleitungsamt übertragen worden.


Meine Frage an die Landesregierung


Ich habe nach der Verantwortung der Landesregierung für die Aufsicht über die zuständigen Schulbehörden gefragt: Mit welcher Begründung greift sie nicht ein, wenn diese Schulleitungsaufgaben übertragen, ohne die betroffenen Personen in das entsprechende Amt zu befördern?


Mein Anliegen ist, die Verantwortung für solche Personalentscheidungen und den Umgang mit Schulleitungen nachvollziehbar zu machen.


Mündliche Anfrage:


Antwort:

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